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1e-Lösungen: Wer viel verdient, muss besser vorsorgen

Guter Lohn, grosse Lücke: Warum hohe Einkommen mehr Vorsorge brauchen – und wie 1e-Lösungen steueroptimiert helfen können.

Topjob, Topsalär, aber eine Vorsorgelücke? Das ist öfter der Fall, als viele glauben. Wer viel leistet, verdient mehr. Doch mit dem Einkommen steigen auch die Erwartungen ans Leben – heute und im Alter. Denn das Schweizer BVG-System ist auf Durchschnittslöhne ausgelegt.

Für Gutverdienende reicht es oft nicht, um den gewohnten Lebensstil im Ruhestand zu sichern. Genau hier setzen 1e-Vorsorgelösungen an: Sie bieten allen, die über 136'080 Franken (Stand: August 2025) jährlich verdienen mehr Freiraum, mehr Kontrolle und deutlich mehr Potenzial für Rendite.

Gefahr für Gutverdienende: Die Vorsorgelücke wächst mit dem Einkommen

Viele Kaderpersonen verlassen sich auf ihre Pensionskasse, ohne zu wissen, dass diese ab einem bestimmten Einkommen nur noch begrenzt leistet. Denn: Im BVG-Obligatorium sind Löhne ab 22'680 Franken bis maximal 90'720 Franken versichert. Wer mehr verdient, hat einen Einkommensteil, der nur unzureichend oder gar nicht mehr abgesichert ist.

Das bedeutet: Wer heute zum Beispiel 150'000 Franken verdient und sich nicht aktiv darum kümmert, über eine Säule 3a oder 3b privat vorzusorgen, steht im Alter mit einer erheblichen Vorsorgelücke da – dabei erwarten gerade Gutverdienende meist das Gegenteil.

Was sind 1e-Lösungen? Selbstbestimmte Vorsorge für Gutverdienende

Hier kommt die 1e-Vorsorge ins Spiel: 1e-Pläne richten sich an Unternehmen, die Arbeitnehmende beschäftigen, welche über dem erwähnten Grenzbetrag liegen. Der Name «1e» bezieht sich auf Artikel 1e der BVV 2. Angestellte, die über ein Einkommen von 136'080 Franken (Stand: August 2025) oder mehr verfügen, können bei ihrer Pensionskasse einen 1e-Plan wählen, sofern dies vom Arbeitgeber angeboten wird.

Ein 1e-Plan ermöglicht es Ihnen als Angestelltem oder Angestellten, selbst zu bestimmen, wie Sie Ihr überobligatorisches Vorsorgeguthaben investieren möchten. Im Gegensatz zum Guthaben im obligatorischen Bereich können Sie sich also für die Anlagestrategie entscheiden, die zu Ihren Bedürfnissen und Ihrem Anlegerprofil passt – und so noch mehr aus Ihrem Vorsorgeguthaben machen. Vorsorgeeinrichtungen dürfen maximal zehn Anlagestrategien zur Auswahl stellen, wobei mindestens eine Strategie risikoarm sein muss.

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Fallbeispiel 1e-Lösung

Claudia M. ist 52 Jahre alt, Geschäftsleiterin, und verdient  250’000 Franken im Jahr.

In ihrer Pensionskasse sind jedoch nur 136'080 Franken (Stand: August 2025) versichert – der darüberliegende Lohnanteil bleibt weitgehend unberücksichtigt.

Genau hier setzt die 1e-Vorsorgelösung an: Gemeinsam mit ihrem Arbeitgeber zahlt sie jährlich rund 28'480 Franken in den 1e-Plan ein.

Da dieser angelegte Betrag ihr Nettoeinkommen verringert, sinkt auch ihr steuerbares Einkommen – das spart ihr jedes Jahr rund 10'401 Franken an Steuern.

Ohne 1e wird Claudia bei ihrer Pensionierung mit 65 Jahren rund 870'000 Franken in ihrer PK angespart haben.

Mit einem 1e-Anschluss kann sie zusätzliche 415'000 Franken (nach Steuern) äufnen – dadurch, dass sie zusätzliche Beträge einzahlt und diese mit einer Rendite von ca. 3 Prozent anlegt.

Das ergibt ein zusätzliches Altersguthaben von fast 50 Prozent und wiederum eine kleinere Vorsorgelücke.

Was sie dafür bezahlt? Rund 18'000 Franken pro Jahr für 13 Jahre, also insgesamt rund 235'000 Franken, woraus dank Anlage und Steuervorteilen rund 415'000 Franken geworden sind.

Die Vorteile für Arbeitnehmende auf einen Blick

  • Renditechancen statt Umverteilung: Der Erfolg oder Misserfolg Ihrer Anlagestrategie wirkt sich direkt auf Sie aus: Sie erhalten Ihre Gewinne und tragen Ihre Verluste selbst.

  • Flexible Anlagemodelle: Sie wählen aus mehreren Strategien, je nach Lebenssituation, Risikoprofil und Zukunftsplänen.

  • Steuervorteile nutzen: Beiträge an 1e-Pläne vermindern Ihr Nettoeinkommen – das wiederum senkt Ihr steuerbares Einkommen spürbar.

Wichtig zu wissen: neue Flexibilität bei 1e-Plänen

Wer aus einem 1e-Vorsorgeplan austritt – etwa wegen Stellenwechsel –, soll sein Vorsorgeguthaben künftig vorübergehend auf eine Freizügigkeitseinrichtung übertragen können. Das ist besonders dann sinnvoll, wenn der neue Arbeitgeber keinen 1e-Plan anbietet. So erhalten Versicherte maximal zwei Jahre Zeit, um mögliche Verluste zu kompensieren, bevor das Guthaben in eine neue Pensionskasse eingebracht wird. Der Bundesrat hat die entsprechende Gesetzesänderung im Oktober 2024 in die Vernehmlassung geschickt.

Und was ist mit dem Risiko?

Wer offensiv anlegt, kann gewinnen – aber auch verlieren. Genau darin liegt allerdings auch eine Chance: Wer seine Möglichkeiten kennt und sich frühzeitig professionell beraten lässt, kann mit einer passenden 1e-Strategie langfristig mehr aus seiner Vorsorge machen. Dabei geht es nicht darum, einfach eine Anlagestrategie zu wählen, sondern die, die zu Ihrer persönlichen Lebenssituation, Ihren Zielen und Ihrer Vermögenssituation passt.

Gerade in wirtschaftlich turbulenten Zeiten lohnt es sich, genauer hinzuschauen und Entscheidungen bewusst zu treffen. Eine fundierte Beratung hilft Ihnen, Chancen zu erkennen, Risiken richtig einzuschätzen und unnötige Fehler zu vermeiden.

Wer viel verdient, verdient auch eine bessere Vorsorge

Beruflicher Erfolg bringt Verantwortung mit sich – nicht nur für heute, sondern auch für morgen. 1e-Lösungen sind mehr als ein Vorsorgeinstrument: Sie schaffen finanzielle Freiheit und eröffnen echten Gestaltungsspielraum.

Wer sein Einkommen gezielt einsetzt, kann seine Vorsorge individuell und steuerlich attraktiv optimieren. Denn oft steckt in Ihrer Vorsorge deutlich mehr Potenzial, als Sie vermuten. Genau hier setzt professionelle Beratung an: Sie hilft, versteckte Möglichkeiten zu erkennen und eine Strategie zu entwickeln, die wirklich zu Ihrer Lebenssituation passt.

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Dieser werbliche Beitrag wurde von Swiss Life Wealth Management AG erstellt. Er wurde von Commercial Publishing, der Unit für Content Marketing, die im Auftrag von 20 Minuten und Tamedia kommerzielle Inhalte produziert, für die Publikation aufbereitet, wobei die Haftung für Inhalte (Wort, Bild) und externe Links bei Swiss Life Wealth Management AG liegt.

Rechtlicher Hinweis: Bei diesem Dokument handelt es sich um ein Marketingdokument. Die aufgeführten Angaben dienen lediglich Informationszwecken und sind ohne Gewähr und Haftung. Sie begründen weder ein Angebot noch eine Empfehlung zum Abschluss von Rechtsgeschäften. «Swiss Life Wealth Managers» ist die Bezeichnung für die Wealth-Management-Aktivitäten der Swiss Life Wealth Management AG, General-Guisan-Quai 40, 8002 Zürich.