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Das müssen Sie über Erbrecht wissen.

Rechtsberatung inklusive. Ihre Berner Notare

Welches sind die aktuelle Entwicklungen in der laufenden Erbrechtsrevision? Der Verband bernischer Notare erklärt mit einfachen Beispielen komplexe Fragen, die uns alle betreffen.

Aktuelle Entwicklungen in der laufenden Erbrechtsrevision erklärt von Lukas Fricker, Notar, Notariat Pfander & Fricker, https://e-notar.com, aus Schwarzenburg

Erfolgte Zustimmung im Nationalrat

Das Erbrecht soll künftig flexibler ausgestaltet sein und den veränderten Lebensrealitäten und Familienformen angepasst werden. So entsprechen gegenwärtig zahlreiche Familienhaushalte nicht mehr der traditionellen Familienform. Stattdessen leben viele Menschen in Patchwork-Familien, in faktischen Lebensgemeinschaften mit gemeinsamen Kindern oder in Familien mit alleinerziehenden Müttern oder Vätern. In diesem Sinne hat der Bundesrat einen Entwurf mit neuen erbrechtlichen Bestimmungen zuhanden des Parlaments verabschiedet. Nachdem sich bereits der Ständerat im Grundsatz für die Vorlage ausgesprochen hatte, fand zwischenzeitlich die Debatte im Nationalrat statt. Die Vorlage wurde auch von der grossen Kammer im Ergebnis deutlich angenommen.

Künftig grössere Handlungsfreiheit für die Erblasserin oder den Erblasser

Nach heute noch geltendem Erbrecht haben die Kinder, der Ehepartner beziehungsweise der eingetragene Partner – oder in bestimmten Fällen auch die Eltern – einen Anspruch auf einen Mindestteil der Erbschaft; den sogenannten Pflichtteil. Nach abgeschlossener Debatte im Nationalrat wird der Pflichtteil der Kinder künftig auf die Hälfte reduziert, und jener der Eltern sogar gänzlich gestrichen. Damit soll eine Erblasserin oder ein Erblasser künftig freier über sein Vermögen verfügen und so beispielsweise seine faktische Lebenspartnerin oder seinen faktischen Lebenspartner oder deren Kinder stärker begünstigen können. Der Pflichtteil des Ehegatten oder des eingetragenen Partners wird indessen, wie nach geltendem Erbrecht, bei der Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs belassen.

Auch weiterhin keine erbrechtliche Berücksichtigung der faktischen Lebenspartnerin oder des faktischen Lebenspartners

Im Entwurf des Bundesrats war ursprünglich auch ein Unterstützungsanspruch zu Gunsten von faktischen Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern vorgesehen, die nach dem Tod ihres Partners oder ihrer Partnerin in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Dieser Anspruch sollte die überlebende Lebenspartnerin oder den überlebenden Lebenspartner besser vor Armut schützen. Der Unterstützungsanspruch hätte beispielsweise dann entstehen sollen, wenn die Partnerin während des Zusammenlebens aufgrund von Haushalt, Kinderbetreuung oder Pflege eines Familienmitglieds auf eine Erwerbstätigkeit verzichtet hat und vom Erblasser dann nicht ausreichend versorgt beziehungsweise begünstigt wird, wie etwa aufgrund eines Testaments oder eines Erbvertrages. Die Bestimmungen über den Unterstützungsanspruch wurden jedoch im Parlament verworfen.

Kein Pflichtteilsschutz während des Scheidungsverfahrens

Zustimmung fand im Parlament indessen weiter die neue Regelung, dass der überlebende Ehegatte keinen Pflichtteilsschutz geniesst, wenn eine Person während eines hängigen Scheidungsverfahrens verstirbt. Damit sollen künftig vor allem Anreize zur taktischen Verzögerung des Scheidungsverfahrens beseitigt werden.

Weitere Vorlage zum Erbrecht sowie künftige Entwicklungen

Zusätzlich zu den beschlossenen Änderungen, will der Bundesrat im Erbrecht weitere Reformen einführen, um die familieninterne Unternehmensnachfolge zu erleichtern. Kernelement der diesbezüglich vorgeschlagenen Änderungen ist, dass für ein Gericht künftig die Möglichkeit bestehen soll, ein Familienunternehmen als Ganzes einem einzigen Erben in einem Erbfall zuzuweisen, wenn die Erblasserin oder der Erblasser keine diesbezügliche Verfügung getroffen hat. Damit soll eine Zerstückelung oder sogar Schliessung von Unternehmen verhindert werden. Diese und weitere vom Bundesrat gemachten Vorschläge wurden in der Vernehmlassung mehrheitlich begrüsst. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement wird dem Bundesrat nun bis Anfang 2021 die entsprechende Botschaft unterbreiten. Auf die weiteren Entwicklungen in der laufenden Erbrechtsrevision darf man also weiter gespannt sein.

Der Autor hat diesen Text in Zusammenarbeit mit dem Verband Bernischer Notare erstellt. Die Berner Notare garantieren unabhängige Rechtsberatung und massgeschneiderte Lösungen im juristischen Lebensalltag.

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Der Verband bernischer Notare

Der Verband bernischer Notare (VbN) wurde 1903 als Verein mit Sitz in Bern gegründet. Er fördert den Notariatsstand und wahrt die Berufsinteressen der Berner Notarinnen und Notare. Der Verband ist in die vier Landesteilverbände Berner Jura, Emmental, Oberland und Seeland unterteilt. Mit über 400 freiberuflichen Notarinnen und Notaren, von denen über 300 als praktizierende Notarinnen und Notare im Kanton Bern tätig sind, repräsentiert der VbN nahezu hundert Prozent des bernischen Notariats.

www.bernernotar.ch