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Das müssen Sie über den Hauskauf wissen

Was ist zu tun bei einem Hauskauf? Was ist zu beachten? Wie wird das künftige Eigenheim auf den Käufer übertragen? Der Verband bernischer Notare erklärt mit einfachen Beispielen komplexe Fragen, die uns alle betreffen.

Der Kauf Ihres Traumhauses

erklärt von Fabian Wienert, Rechtsanwalt und Notar, Bangerter Friedli & Partner, www.rechtsanwaelte-thun.ch, Thun

Sie haben Ihr Eigenheim gefunden? Löste die erste Besichtigung Begeisterung aus und Sie möchten am liebsten gleich einziehen? Dann ist tief durchatmen angesagt. Bevor es an die Umzugskisten geht, bedarf es zuerst des Abschlusses eines Kaufvertrags.

Beim Kauf des Eigenheims geht es für die meisten um die grösste Investition ihres Lebens, weshalb der Hauskauf nicht zu überstürzen ist. Das Gesetz schreibt vor, dass der Kaufvertrag eines Hauses öffentlich zu beurkunden ist. Damit sollen die Parteien vor unüberlegten oder leichtfertigen Vertragsabschlüssen geschützt werden. Wird diese Vorschrift nicht eingehalten, so ist der Vertrag nicht wirksam.

Die öffentliche Beurkundung ist ein Verfahren, bei welchem der Notar die wesentlichen Abmachungen im Kaufvertrag festhält und den Inhalt des Vertrags mit den Vertragsparteien Punkt für Punkt durchgeht und erläutert. Der Notar bietet dabei eine umfassende Beratung an. Dazu gehört die Beschaffung der notwendigen Unterlagen wie Grundbuchauszüge, Dienstbarkeitswortlaute, Situationspläne. Ferner erteilt der Notar ebenfalls Auskunft über das für die Parteien passende Vorgehen und über die unmittelbaren Steuerfolgen.

Im Kaufvertrag werden nebst dem Vertragsobjekt und dem Kaufpreis verschiedene weitere Modalitäten festgehalten. Diese betreffen etwa die Zahlungsmodalitäten, den Zeitpunkt des Besitzesantritts oder den Zustand, in welchem das Haus oder die Wohnung zu übergeben ist.

Nach der Beurkundung meldet der Notar den Kaufvertrag beim Grundbuchamt zur Eintragung an und unterstützt die Parteien regelmässig auch bei weiteren Vollzugshandlungen. Erst mit der Eintragung im Grundbuch geht das Eigentum auf den Käufer über und dem Umzug steht nichts mehr im Weg.

Der Autor hat diesen Text in Zusammenarbeit mit dem Verband bernischer Notare (www.bernernotar.ch) erstellt. Die Berner Notare garantieren unabhängige Rechtsberatung und massgeschneiderte Lösungen im juristischen Lebensalltag.

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Dieser Beitrag wurde von Commercial Publishing in Zusammenarbeit mit dem Verband Bernischer Notare erstellt. Commercial Publishing ist die Unit für Content Marketing, die im Auftrag von 20 Minuten und Tamedia kommerzielle Inhalte produziert.

Der Verband bernischer Notare

Der Verband bernischer Notare (VbN) wurde 1903 als Verein mit Sitz in Bern gegründet. Er fördert den Notariatsstand und wahrt die Berufsinteressen der Berner Notarinnen und Notare. Der Verband ist in die vier Landesteilverbände Berner Jura, Emmental, Oberland und Seeland unterteilt. Mit über 400 freiberuflichen Notarinnen und Notaren, von denen über 300 als praktizierende Notarinnen und Notare im Kanton Bern tätig sind, repräsentiert der VbN nahezu hundert Prozent des bernischen Notariats.

www.bernernotar.ch