Simon Hänni, Rechtsanwalt und Notar aus Fraubrunnen hilft bei Fragen zum Wohnrecht und Nutzniessung.
Simon Hänni, Rechtsanwalt und Notar aus Fraubrunnen hilft bei Fragen zum Wohnrecht und Nutzniessung.
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Rechtsberatung inklusive. Ihre Berner Notare

Wollen Eltern ihr Haus zu Lebzeiten an ihre Kinder abtreten, muss der Erbvorbezug beim Notar öffentlich beurkundet werden. Wenn die Eltern im Haus bleiben möchten, stellt sich die Frage nach der Absicherung: Wohnrecht oder Nutzniessung?

Der Verband Bernischer Notare erklärt mit einfachen Beispielen komplexe Fragen, die uns alle betreffen. Simon Hänni, Rechtsanwalt und Notar aus Fraubrunnen und tätig bei haeusermann.ch, klärt über Wohnrecht und Nutzniessung auf.

Das Wohnrecht

Das Wohnrecht besteht in der Befugnis, in einem Gebäude oder in einem Teil eines Gebäudes zu wohnen. Das Wohnrecht ist unübertragbar und unvererblich. Die Wohnberechtigte darf die Wohnung deshalb grundsätzlich nicht vermieten. Von Gesetzes wegen hat sie nur den gewöhnlichen Unterhalt zu bezahlen und versteuert den Eigenmietwert.

Die Nutzniessung

Die Nutzniessung verleiht dem Berechtigten den vollen Genuss an der Liegenschaft. Der Nutzniesser hat zum Beispiel das Recht auf den Besitz, den Gebrauch und die Nutzung des Hauses. Er darf die Liegenschaft vermieten oder einen Dritten mit der Verwaltung betrauen.

Der Nutzniesser hat von Gesetzes wegen neben dem gewöhnlichen Unterhalt auch die Hypothekarzinsen, die Versicherungsprämien und die Gebühren für das Gebäude zu bezahlen. Er versteuert den Eigenmietwert wie auch den amtlichen Wert.

Gestaltungsspielraum

Die gesetzliche Regelung der Kostentragung zwischen dem Eigentümer und dem Wohnberechtigten oder dem Nutzniesser ist weitgehend dispositiv. Das heisst, dass die Kostentragung durch die Parteien abgeändert werden kann. Eine Ausnahme bilden die Steuern. 

Ergänzungsleistungen zur AHV

Ein wichtiges Thema ist das sogenannte Verzichtsvermögen, das durch einen Erbvorbezug bei den Eltern generiert werden und negative Auswirkungen auf einen späteren Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben kann. Eine Beratung durch einen Notar ist in diesem Punkt sinnvoll, damit es später im Alter bei den Eltern zu keiner bösen Überraschung kommt.

Der Autor hat diesen Text in Zusammenarbeit mit dem Verband Bernischer Notare erstellt. Die Berner Notare garantieren unabhängige Rechtsberatung und massgeschneiderte Lösungen im juristischen Lebensalltag.

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Dieser Beitrag wurde von Commercial Publishing in Zusammenarbeit mit Verband bernischer Notare erstellt. Commercial Publishing ist die Unit für Content Marketing, die im Auftrag von 20 Minuten und Tamedia kommerzielle Inhalte produziert. 

Der Verband bernischer Notare

Der Verband bernischer Notare (VbN) wurde 1903 als Verein mit Sitz in Bern gegründet. Er fördert den Notariatsstand und wahrt die Berufsinteressen der Berner Notarinnen und Notare. Der Verband ist in die vier Landesteilverbände Berner Jura, Emmental, Oberland und Seeland unterteilt. Mit über 400 freiberuflichen Notarinnen und Notaren, von denen über 300 als praktizierende Notarinnen und Notare im Kanton Bern tätig sind, repräsentiert der VbN nahezu hundert Prozent des bernischen Notariats.

www.bernernotar.ch