Der Verband Bernischer Notare hilft Ihnen, Ihre eigene AG oder GmbH zu gründen.
Der Verband Bernischer Notare hilft Ihnen, Ihre eigene AG oder GmbH zu gründen. (Unsplash: Scott Graham)
Paid Post

Rechtsberatung inklusive. Ihre Berner Notare

Wie ist das Vorgehen bei der Gründung einer AG oder GmbH? Welche Fehler sollten auf keinen Fall gemacht werden? Der Verband Bernischer Notare erklärt mit einfachen Beispielen komplexe Fragen.

Richtig gründen lohnt sich

erklärt von Andreas Gubler, Notar, Häusermann + Partner, Burgdorf, www.haeusermann.ch

Die Gründung einer AG/GmbH erfolgt von Gesetzes wegen zwingend durch notarielle Beurkundung. Damit wird bezweckt, dass die Gesellschaft ohne «Geburtsfehler» entsteht. Ihre Notarin oder Ihr Notar kann Sie zudem in rechtlichen Fragen beraten und unterstützen.

Bereits bei der Gründung werden die Weichen für die Zukunft einer Gesellschaft gestellt. Damit nicht bereits nach kurzer Zeit kostspielige Anpassungen vorgenommen werden müssen, lohnt es sich, bei der Gründung die kurz- und mittelfristigen Ziele zu beachten. 

Ein wichtiges Dokument der Gesellschaft sind die Statuten. Darin werden bei der Gründung die Grundregeln sowie Firma (Name), Sitz, Zweck und Kapital der Gesellschaft festgelegt. Jede spätere Anpassung der Statuten muss beim Handelsregister angemeldet werden, was immer mit Kosten verbunden ist. 

Bei der Gründung wird auch Kapital in die Gesellschaft eingebracht. Das Mindestkapital für AGs beträgt 100'000 Franken, wobei mindestens 50'000 Franken eingebracht werden müssen; das Mindestkapital für GmbHs beträgt 20'000 Franken.

Das Kapital der Gesellschaft muss bei der Gründung korrekt eingebracht werden, was durch die Notarin oder den Notar kontrolliert wird. Erfolgt dies in Geld, spricht man von einer Bargründung. Das Kapital wird auf ein Sperrkonto einbezahlt, das der Gesellschaft nach der Gründung zur Verfügung steht. Werden anstelle von Geld Sachwerte (z.B. Liegenschaften, Fahrzeuge oder Unternehmen) eingebracht, spricht man von einer Sacheinlagegründung. In diesem Fall muss zusätzlich ein Revisor mitwirken.

Nebst den vom Gesetz vorgeschriebenen Bestimmungen bestehen viele Möglichkeiten, die rechtliche Ausgestaltung der Gesellschaft an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Ihre Notarin bzw. Ihr Notar steht Ihnen dabei gerne beratend zur Seite.

Der Autor hat diesen Text in Zusammenarbeit mit dem Verband Bernischer Notare erstellt. Die Berner Notare garantieren unabhängige Rechtsberatung und massgeschneiderte Lösungen im juristischen Lebensalltag. 

Andreas Gubler, Notar bei Häusermann + Partner.
Andreas Gubler, Notar bei Häusermann + Partner.

Paid Post

Dieser Beitrag wurde von Commercial Publishing in Zusammenarbeit mit Verband Bernischer Notare erstellt. Commercial Publishing ist die Unit für Content Marketing, die im Auftrag von 20 Minuten und Tamedia kommerzielle Inhalte produziert.