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Ab wann und für wen sich eine Frühpensionierung lohnt

Was bei einem vorzeitigen Ausstieg aus dem Erwerbsleben zu beachten ist.

Josef Zopp ist Finanzexperte bei Weibel Hess & Partner.

Umfragen zeigen, dass rund jeder zweite Berufstätige sich vorzeitig pensionieren lassen möchte. Arbeitsstress, fehlende Freizeit oder gesundheitliche Probleme werden oft als Grund genannt. Doch leider nicht selten scheitert das Vorhaben aufgrund der finanziellen Voraussetzungen. Umso wichtiger ist es, sich möglichst früh und umfassend mit den Konsequenzen eines solchen Vorhabens auseinanderzusetzen.

1 Ab wann soll ich mich mit dem Thema Frühpensionierung beschäftigen?

Es ist nie zu früh, aber oft zu spät, um Massnahmen für die Vorsorge einzuleiten. Eine vorzeitige Pensionierung ist meist ab Alter 50 ein Thema. Die ersten Pläne für die Frühpensionierung werden geschmiedet, und es verbleibt noch genügend Zeit, um die persönliche Situation bis dahin zu optimieren.

2 In welchem Alter kann ich in Frühpension gehen?

Von vorzeitiger Pensionierung spricht man, wenn jemand vor dem ordentlichen Pensionierungsalter die Erwerbstätigkeit endgültig aufgibt. In der beruflichen Vorsorge ist eine vorzeitige Pensionierung frühestens nach Vollendung des 58. Altersjahres möglich. Einige Pensionskassen halten in ihrem Reglement fest, dass eine vorzeitige Pensionierung erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen kann (etwa mit Alter 60). Die AHVAltersrente kann um ein oder zwei ganze Jahre vorbezogen werden. Während der Vorbezug bisher nur ein Jahr oder zwei ganze Jahre möglich war, kann die AHV-Rente jetzt auch unterjährig bezogen werden.

3 Meine Pensionskasse reduziert schrittweise den Umwandlungssatz. Lohnt sich eine vorzeitige Pensionierung?

Mit einer vorzeitigen Pensionierung können Sie die schrittweise Senkung des Umwandlungssatzes nicht umgehen und erhalten keine höhere Rente. Massgebend für die Rentenberechnung ist stets der geltende Umwandlungssatz in dem die versicherte Person das ordentliche Rentenalter erreicht. Gehen Sie frühzeitig in Pension, wird dieser Umwandlungssatz aufgrund der längeren Rentenauszahlungsphase gekürzt.

4 Ist auch eine Teilpensionierung möglich?

Nach Inkraftsetzung der AHV 21 können in der ersten Säule auch Teilrenten bezogen werden. Diese müssen mindestens zwanzig und können höchstens achtzig Prozent der vollen Rente betragen. So kann die Pensionierung im Alter zwischen 63 und 70 Jahren in mehreren Schritten erfolgen. Bei der Pensionskasse ist eine schrittweise Pensionierung gesetzlich möglich, sofern das Reglement der Pensionskasse dies zulässt.

5 Kann ich meine Pensionskassenleistungen beibehalten, wenn ich das Arbeitspensum bereits vor der Pensionierung reduziere?

Pensionskassen können in ihren Reglementen vorsehen, dass Versicherte, die nach Vollendung des 58. Altersjahres den Beschäftigungsgrad um höchstens fünfzig Prozent reduzieren, auf eigenen Wunsch den vor der Reduktion versicherten Lohn weiterführen. Maximal ist diese Verlängerung bis zur Erreichung des ordentlichen Rentenalters möglich.

6 Kann ich mich bei der Pensionskasse auch gestaffelt pensionieren lassen?

Ja, dies ist zwischen Alter 58 und 70 möglich und erlaubt eine schrittweise Reduktion des Arbeitspensums. Voraussetzung ist, dass das Reglement der betroffenen Pensionskasse diese Option vorsieht.

7 Wie hoch ist meine Einkommenslücke bei einer Frühpensionierung?

Wenn Sie bei der Frühpensionierung die AHV-Rente nicht vorbeziehen, entsteht eine Einkommenslücke bis zum Erreichen des ordentlichen Rentenalters. Eine weitere Lücke entsteht durch den Vorbezug der Pensionskassenrente. Eine Frühpensionierung kostet oft mehr, als auf den ersten Blick vermutet wird.

8 Welche Überbrückungsmöglichkeiten habe ich bei einer Frühpensionierung?

Bei einer Frühpensionierung ergibt sich bis zum Zeitpunkt der ordentlichen Pensionierung meistens eine Einkommenslücke. Je nach Arbeitgeber, persönlichen, finanziellen und steuerlichen Verhältnissen gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Einkommenslücken zu decken: – Vorbezug der AHV-Rente – Überbrückungsrente aus der Pensionskasse bis zum AHV-Alter – Vermögenserträge (Zinserträge, Kapitalgewinne, Mieteinnahmen) – Verzehr ausgewählter Vermögensbestandteile – Säule 3a – Gelder oder (Teil-) Bezug der 2. Säule – Aufstockung der Hypothek – Vorfinanzierung durch Einkäufe in die zweite Säule während der Erwerbsjahre – Neben- oder Teilzeiterwerb bis zur ordentlichen Pensionierung

9 Sind freiwillige PK-Einkäufe zur Finanzierung einer Frühpensionierung sinnvoll?

Mit Einkäufen in die Pensionskasse können fehlende Beitragsjahre oder Lohnerhöhungen in der Pensionskasse ausgeglichen werden. Weiter können Personen, die den Wunsch nach einer vorzeitigen Pensionierung haben, die daraus entstehenden Leistungskürzungen der Pensionskasse vorfinanzieren. Wer sich in die Frühpension einkauft und anschliessend nicht davon Gebrauch macht, verliert möglicherweise die freiwillig einbezahlten Einkäufe. Vorabklärungen bei der Pensionskasse sind auf jeden Fall zu empfehlen.

10 Kann ich die AHV- und PK-Rente vorbeziehen?

Frauen und Männer können die AHVRente um bis zu zwei Jahre vorbeziehen. Bei einem Vorbezug wird pro Jahr ein Kürzungssatz angewandt. Die PK-Rente kann frühestens mit 58 Jahren bezogen werden.

11 Wird die AHV-Rente bei einem Vorbezug gekürzt?

Ja, ein früherer Bezug führt zu einer lebenslangen Rentenkürzung. Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1969 sind eine Übergangsgeneration, bei ihnen fallen die Kürzungen tiefer aus.

12 Um wie viel wird die Pensionskassen-Rente bei einer Frühpensionierung gekürzt?

Als Faustregel gilt, dass die Rente pro Vorbezugsjahr um fünf bis zehn Prozent gekürzt wird. Da sowohl das Alterskapital infolge der kürzeren Beitrags- und Verzinsungsdauer als auch der Umwandlungssatz aufgrund der längeren Rentenbezugsdauer tiefer ausfällt, ist die Altersrente bei einer vorzeitigen Pensionierung teilweise markant tiefer.

13 Kann ich die PK-Rente bei Frühpensionierung aufschieben?

Die meisten Pensionskassen lassen diese Möglichkeit nicht zu. Im Normalfall muss bei einem Austritt aus der Pensionskasse nach Erreichen des frühestmöglichen Pensionierungsalters das Sparkapital oder die Altersrente bezogen werden.

14 Soll ich eine Rente oder eine Kapitalleistung beziehen?

Dies ist die wohl häufigste Frage rund um die Pensionierung. Die Entscheidung, ob Sie eine lebenslange Rente oder eine einmalige Kapitalleistung beziehen, ist von grosser Tragweite. Die Familien- und Vermögenssituation und die weiteren Vorhaben und Wünsche spielen eine wichtige Rolle. Patentlösungen gibt es keine. In vielen Fällen ist weder ein reiner Renten- noch ein gesamter Kapitalbezug, sondern eine Kombination die beste Lösung. Grundsätzlich empfiehlt sich die Rente für Pensionierte, die ihr zukünftiges Einkommens durch AHV und Pensionskasse abdecken müssen. Der Kapitalbezug ist sinnvoll, wenn zusätzliche Mittel zur Verfügung stehen und ausreichende Kenntnisse in den Kapitalanlagen vorhanden sind.

15 Was passiert mit meiner PK-Rente, wenn ich nach der Frühpensionierung wieder eine Erwerbstätigkeit aufnehme?

Nach einer vorzeitigen Pensionierung ist eine Wiederanstellung aus Sicht der Pensionskasse möglich, ohne dass die Rentenzahlung eingestellt wird.

16 Muss ich weiterhin AHV und PK-Beiträge bezahlen?

In der beruflichen Vorsorge fällt ab dem Zeitpunkt der Pensionierung die Beitragspflicht weg. Hingegen müssen die AHV-Beiträge auch von Nichterwerbstätigen bis zum gesetzlichen Pensionierungsalter entrichtet werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Rente vorbezogen wurde oder nicht.

17 Habe ich als Frühpensionierter Anspruch auf Ergänzungsleistungen?

Ja. Wenn Renteneinnahmen und Vermögen das Existenzminimum nicht abdecken, haben Sie wie jeder andere AHV-Bezüger Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Josef Zopp ist Finanzexperte bei Weibel Hess & Partner.

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