Die Erträge aus der Pensionskasse sinken. Lukrativer ist die private Vorsorge.
Die Erträge aus der Pensionskasse sinken. Lukrativer ist die private Vorsorge. (Mattia Mastroianni)
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Die Probleme der 2. Säule – und wie Sie die für sich lösen

Die Anlagen in der Beruflichen Vorsorge bringen zu wenig Rendite. Das gefährdet die Altersrente. Doch Sie können selber für genug Einkommen im Alter sorgen.

Von Mark van Huisseling

In einem früheren Beitrag dieser Serie ging es darum, dass viele Menschen, die mitten im Leben stehen, besorgt sind über den Zustand der AHV. Obwohl es stimmt, dass die erste Säule der Schweizer Altersvorsorge in keinem guten finanziellen Zustand ist, sind zu grosse Sorgen aber nicht nötig, war das Ergebnis des Artikels.

Eine weniger gute Nachricht verbreiten wir dagegen heute: Was die zweite Säule – geregelt im Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge BVG – angeht, ist Misstrauen bezüglich der Rente, die man beim Wechsel in den Ruhestand bekommen soll, viel eher gerechtfertigt. Leider.

Die bessere Nachricht: Es gibt Massnahmen, die man bereits heute beziehungsweise näher am Zeitpunkt der Pensionierung ergreifen kann, um die Vorsorgeleistung zu erhöhen.

Zuerst das Technische: Das sogenannte BVG-Obligatorium besteht für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in der ersten Säule versichert sind. Zu ihren Beiträgen kommen die des Arbeitgebers, und diese müssen mindestens gleich hoch sein. Über die Höhe steht nichts Genaues im Gesetz, diese festzulegen, ist Sache der Vorsorgeeinrichtung. Selbstständige dürfen sich einer Vorsorgeeinrichtung, meist Pensionskasse genannt, anschliessen und in ihre Berufliche Vorsorge einzahlen.

In der zweiten Säule spart jeder Versicherte sein eigenes Alterskapital an. Es handelt sich dabei also nicht um ein Umlageverfahren wie in der ersten Säule, bei dem die zurzeit Erwerbstätigen die Renten der heutigen Bezüger bezahlen.

So weit, so gut gemeint vom Gesetzgeber. Aber, wie man sagt: «Gut gemeint ist oft das Gegenteil von gut.» Was zu einem Teil mit dem Zeitbedarf zu tun hat, den anspruchsvolle Vorhaben in einer direkten Demokratie benötigen. Die berufliche Vorsorge – als zweite Säule im Konzept der drei und als Ergänzung zur ersten definiert – wurde 1972 in die Verfassung aufgenommen.

Ein individueller Sparprozess

Gestützt darauf wurde das BVG ausgearbeitet und am 1. Januar 1985 in Kraft gesetzt. Unter anderem wurde eine gesetzlich garantierte Minimalvorsorge eingeführt, weiter definiert das Gesetz Mindestleistungen für das Alter, im Todesfall und bei Invalidität. Zudem sind die Vorsorgeeinrichtungen frei, über das Minimum hinauszugehen; dabei handelt es sich um überobligatorische Leistungen.

Die Altersvorsorge in der zweiten Säule fusst auf einem individuellen Sparprozess und dieser beginnt mit 25 Jahren. Bedingung ist ein jährliches Erwerbseinkommen, das über der Eintrittsschwelle von 21'30 Franken liegt, wie auf der BVS-Website mit der Überschrift «Sinn und Zweck der beruflichen Vorsorge» steht.

Das Zwangssparen endet mit dem Erreichen des Rentenalters. Und das auf dem individuellen Konto angesparte Altersguthaben dient der Finanzierung der Altersrente. Das vorhandene Kapital wird dabei mit einem Umrechnungsfaktor von 6,8 Prozent für Männer und Frauen in die jährliche Altersrente umgewandelt.

Der Umwandlungssatz sinkt

Tönt a) sinnvoll und b) unverdächtig, nicht wahr? Im Grunde ja. Bis man erfährt – ältere Leser erinnern sich noch –, dass früher andere Zahlen galten: Der heutige Umwandlungssatz gilt erst seit 2006, vor der ersten Revision des BVG lag er bei 7,2 Prozent.

Was das genau heisst? Dass die Jahresrente von 7200 auf nur noch 6800 Franken je 100'000 Franken Kapital sank.

Das sei zwar unschön, aber nicht schmerzlich, finden Sie? Wirklich? Nehmen wir einen Versicherten mit 500'000 angesparten Franken: Er erhält statt 36'000 bloss noch 34'000 jährliche Rente.

Oder auch nicht. Denn der Bundesrat schlug in der Vorlage Altersvorsorge 2020 vor, auf 6 Prozent zu gehen. Was für den erwähnten Pensionierten auf weitere 4000 Franken weniger Rente herauskommen würde. Das Stimmvolk lehnte dies aber ab.

Das Zinseinkommen wird auch «der dritte Beitragszahler» genannt.

Viele Versicherer halten auch einen Umwandlungssatz von 6 Prozent noch für zu hoch. Berechnungen zufolge entsprächen 5,1 Prozent den tatsächlichen Bedingungen. Auf dem überobligatorischen Teil des Vorsorgeguthabens, nebenbei erwähnt, wo die Kassen nicht an den Umwandlungssatz gebunden sind, erfolgt die Umwandlung im Schnitt mit 5,7 Prozent laut Swisscanto Pensionskassen-Studie von 2019.

Einverstanden, dass die Zinsen seit Ende 2006, knapp zwei Jahre vor Beginn der Finanz und Wirtschaftskrise, vom Zielband von 1,5 bis 2,5 Prozent (damals geltende Leitzinsen der Schweizerischen Nationalbank SNB) auf aktuell minus 0,75 Prozent (neuer SNB-Leitzins) sinken würden, war nicht leicht voraussehbar.

Und dass es zu Zeiten von Negativzinsen schwer ist, ein genügendes Zinseinkommen zu erzielen, soll auch erwähnt werden. Nicht umsonst wird ebendieses Zinseinkommen der «dritte Beitragszahler» genannt, neben dem Arbeitnehmer und seinem Arbeitgeber.

Helge Müller von Genève Invest kann Ihnen bei der Vorsorge helfen.

Doch tiefe Zinsen sind nicht die einzige Erklärung dafür, weshalb Schweizer Vorsorgeeinrichtungen es nicht mehr schaffen, Versicherten die versprochenen Renten aus deren Sparguthaben zu zahlen. Das gelingt seit einiger Zeit nur noch dank Umverteilung – von den heute Erwerbstätigen zu den Rentnern, und zwar in der Höhe von cirka 8,5 Milliarden Franken im Jahr.

Neben sogenannten «exogenen» Gründen gibt auch hausgemachte Probleme: «Unsere Vorsorgewerke erzielen deutlich tiefere Renditen als die anderer Länder», stand in der «NZZ am Sonntag». Denn Kassen investierten zu wenig in Aktien und seien zu klein. «Das schmälert die Renten um bis zu 24 Prozent», gab die Zeitung eine Untersuchung unserer Pensionskassen durch die Beratungsfirma McKinsey & Company wieder.

Die Ersatzquote, die Rente im Verhältnis zum letzten Gehalt, ist in der Schweiz zwischen 2013 und 2018 von 80 auf 69 Prozent gesunken. Jemand mit einem letzten Jahressalär von 80'000 Franken bekommt noch eine Rente von 55'000 Franken im Jahr statt 64'000. Bei einem Besserverdiener mit 120'000 Franken Jahresgehalt sind es bloss noch 50 Prozent (Quelle: Vermögenszentrum VZ).

Grösse zählt

Es ist schon so: Solange die Verwalter unserer Kassen weiter so stark auf Obligationen setzen – wenn auch nicht völlig freiwillig, das Gesetz schreibt die Anlagestruktur vor –, wird ihre Performance schwach bleiben. Wer zurzeit Bundesobligationen kauft, zahlt drauf, er bekommt in zehn Jahren 8 Prozent weniger als seinen Einsatz retour. «Hier rächt sich die jahrelange Reformblockade in der Altersvorsorge», urteilt der «NZZ am Sonntags»-Journalist.

Eine weitere Sorge: Viele der 1500 Schweizer Kassen sind klein, zu klein. Selbst unsere grössten sind, im Vergleich mit wichtigen Kassen anderer Länder, nicht mal mittelgross. Und Grösse zählt in diesem Geschäft. Leichtgewichts-Kassen bekommen keine Heavy-Hitter-Anlagemanager. Und können auch keine niedrigeren Preise für Dienstleistungen bei Banken aushandeln.

Das drückt die bereits mickrige erzielte Rendite weiter. Auf im Schnitt 2,4 Prozent. Zum Vergleich: In Kanada liegt die Zahl bei 4,1 und in Dänemark, wo es ebenfalls weniger kleine respektive mehr grosse Kassen gibt, die ausserdem mehr in Aktien investieren, bei 3,8 Prozent (in Landeswährung).

Versicherte sollten sich einen Teil des Vorsorgekapitals auszahlen lassen.

In diesem Fall ist guter Rat, für einmal, nicht unbedingt teuer: Versicherte sollten sich beim Erreichen des Pensionsalters einen Teil des Vorsorgekapitals, allenfalls das Ganze, auszahlen lassen. Was, je nach Kasse, mit bis zu drei Jahren Vorlauf angemeldet werden muss. Um dieses Kapital einem Vermögensverwalter zu übergeben, dem Sie vertrauen können – nach sorgfältiger Auswahl, möglicherweise unterstützt durch professionelle Beratung.

Geben Sie das Geld einem Vermögensverwalter, der kompetent ist. Und der sich an das Anlagereglement halten muss, das man selbst festgelegt hat, wiederum möglicherweise unterstützt durch professionelle Beratung. Ein Reglement, das mehr Möglichkeiten zulässt als das der von Gesetzes wegen gebundenen Vorsorgeeinrichtungen. Und das besser auf Ihre persönlichen Bedürfnisse abgestimmt ist.

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Dieser Beitrag wurde durch Commercial Publishing von Tamedia für unseren Kunden Genève Invest erstellt.

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