Wussten Sie schon? Apotheker*innen wie Thomas Dössegger von der Löwen-Apotheke Dietikon können auch Rezepte schreiben.
Wussten Sie schon? Apotheker*innen wie Thomas Dössegger von der Löwen-Apotheke Dietikon können auch Rezepte schreiben.
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Warum Apotheken Medikamente verschreiben können

Dass rezeptpflichtige Medikamente in der Apotheke erhältlich sind, ist nichts Neues. Aber was viele nicht wissen: Apotheker*innen dürfen auch Rezepte schreiben und so rezeptpflichtige Arzneimittel abgeben.

Ursprünglich war die Aufgabenverteilung zwischen Ärzt*innen und Apotheken klar getrennt: Ärzt*innen haben Arzneimittel verschrieben und Apotheken diese verkauft. Um aber auch die ländliche Bevölkerung schnell und sicher mit Medikamenten versorgen zu können, wurde bereits im 19. Jahrhundert in einigen Deutschschweizer Kantonen die sogenannte Selbstdispensation eingeführt. Dies bedeutet, dass Ärzt*innen selbst Medikamente abgeben dürfen. Heute ist die Selbstdispensation in 17 von 19 Deutschschweizer Kantonen zulässig, wobei es in einigen Kantonen bestimmte Einschränkungen gibt.

Seit ein paar Jahren gibt es auch bei den Apotheker*innen eine Kompetenzerweiterung, um die Hausarztpraxen zu entlasten und die Gesundheitskosten zu senken. Nun dürfen Apotheker*innen bestimmte verschreibungspflichtige Arzneimittel ohne ärztliches Rezept an Patient*innen abgeben. Damit werden Apotheken vermehrt zur ersten Anlaufstelle bei Gesundheitsproblemen.

Abgabe von rezeptpflichtigen Medikamenten

Bei der Zulassung neuer Arzneimittel durch die Zulassungsbehörde Swissmedic werden diese in verschiedene Abgabekategorien (von A bis E) eingeteilt. Medikamente, die in der Abgabekategorie B eingeteilt sind, dürfen auf ärztliche Verschreibung oder seit 2019 in bestimmten Fällen auch von Apotheker*innen direkt abgegeben werden. Dabei handelt es sich beispielsweise um Antibiotika, mit denen eine Blasenentzündung behandelt werden kann. Nach einem Blasenentzündungs-Check in der Apotheke kann folglich unter Umständen direkt ein Antibiotikum abgegeben werden, ohne noch eine Ärztin oder einen Arzt konsultieren zu müssen. Auch bei einem Haarausfall-Check oder einer Beratung zu Erektionsstörungen können anschliessend rezeptpflichtige Arzneimittel in der Apotheke zur Behandlung abgegeben werden.

Für die Apothekenkundschaft ergeben sich hieraus grosse Vorteile. Sie erhält schnell und unkompliziert Hilfe bei Gesundheitsproblemen und der Umweg zur Ärztin oder zum Arzt ist in vielen Fällen nicht mehr nötig. Zudem sind Apotheken meist sehr gut zugänglich und an relevanten Orten vorhanden. Kund*innen, die eine hohe Franchise bei Ihrer Krankenkasse haben, können darüber hinaus noch Geld sparen, da die Serviceleistungen in der Apotheke sehr kostengünstig angeboten werden.

Warum in die Rotpunkt Apotheke?

Rotpunkt Apotheken bieten qualitätsgesicherte und standardisierte Serviceleistungen rund um die Produkte der Abgabekategorie B an. Bei einem Blasenentzündungs-Check, einem Haarausfall-Check oder einer Beratung zu Erektionsstörungen können im Anschluss direkt rezeptpflichtige Medikamente abgegeben werden. So sparen Kund*innen Zeit und müssen nicht erst einen Arzttermin vereinbaren. Bei den meisten Rotpunkt Apotheken besteht zudem die Möglichkeit, eine Serviceleistung unkompliziert und schnell online zu buchen.

Serviceleistungen in den Rotpunkt Apotheken

Mehr über die Serviceleistungen und Kompetenzen der Rotpunkt Apotheken erfahren Sie hier.

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