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Warum Medikamente in der Schweiz nicht verschickt werden dürfen

Produkte im Internet zu bestellen, gehört heute für viele zum Alltag. Der Online-Versandhandel von rezeptfreien Medikamenten ist in der Schweiz derzeit jedoch noch nicht gestattet. Eine Alternative bieten Click-&-Collect-Lösungen.

Arzneimittel im Internet zu verkaufen und im Anschluss zu versenden, ist in der Schweiz gemäss dem schweizerischen Heilmittelgesetz grundsätzlich verboten. Es gibt allerdings Ausnahmen, die einen Versand unter bestimmten Voraussetzungen ermöglichen.

So beispielsweise, wenn für das betreffende Arzneimittel eine ärztliche Verschreibung vorliegt. Im Umkehrschluss dürfen rezeptfreie Arzneimittel – sogenannte OTC-Produkte (engl. «Over the counter») – ohne Rezept nicht versendet werden. Die Abgabe ohne Rezept ist daher nur stationär in der Apotheke und je nach Medikament auch in Drogerien möglich.

Warum ist der Versandhandel verboten?

In anderen Ländern wie etwa unserem grossen Nachbarn Deutschland ist der Versand von rezeptfreien Medikamenten bereits möglich. Dies wirft die Frage auf, weshalb der Versandhandel in der Schweiz verboten ist. Ein entscheidender Grund ist die Sicherheit. Apotheken und Drogerien können mit Ihrer Beratungsfunktion gewährleisten, dass das notwendige Wissen über die korrekte Einnahme von Arzneimitteln bei den Patient*innen ankommt. Fällt diese Beratung weg, weil beispielsweise Medikamente online gekauft und versendet werden, kann die Sicherheit der Patient*innen darunter leiden.

Darüber hinaus soll durch die Abgabe der Arzneimittel in der Apotheke oder in der Drogerie auch deren Qualität sichergestellt werden. Die Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen sind im Medikamentenhandel viel höher als beim Handel mit anderen Produkten. Beim Online-Handel, wie er beispielsweise bereits im Ausland stattfindet, kann die Herkunft, Sicherheit und Qualität laut offizieller Angaben bis dato nicht in gleicher Weise sichergestellt werden wie im stationären Handel.

Es zeichnet sich jedoch ab, dass sich die Regelung auch in der Schweiz in Zukunft ändern könnte. Der Bundesrat hat angekündigt, dass das bestehende Gesetz überarbeitet wird. Ob und wann jedoch der Versandhandel von rezeptfreien Arzneimitteln liberalisiert wird, ist derzeit noch unklar.

Was sind Alternativen?

Bereits heute gibt es Alternativen zum Online-Versand. So bieten zahlreiche Apotheken einen Hauslieferservice an, bei dem Stammkund*innen, die nicht persönlich in die Apotheke kommen können, Medikamente durch einen Hauslieferdienst nach Hause gebracht bekommen. Eine weitere sehr nützliche Alternative bietet die sogenannte Click-&-Collect-Lösung. Bei dieser können Medikamente einfach online reserviert und später vor Ort in der Apotheke abgeholt werden. Der grosse Vorteil liegt darin, dass Kund*innen vorab die Verfügbarkeit von Produkten im Webshop prüfen können. Zudem werden die Produkte von der jeweiligen Apotheke abholbereit vorbereitet und die Kund*innen können so wertvolle Zeit sparen. In der Apotheke werden die Kund*innen dann selbstverständlich zu den Produkten beraten – so ist die Arzneimittelsicherheit gewährleistet.

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Dieser werbliche Beitrag wurde von Rotpunkt Pharma AG erstellt. Er wurde von Commercial Publishing, der Unit für Content Marketing, die im Auftrag von 20 Minuten und Tamedia kommerzielle Inhalte produziert, für die Publikation aufbereitet, wobei die Haftung für Inhalte (Wort, Bild) und externe Links bei Rotpunkt Pharma AG liegt.