Hoffentlich können Familien bald wieder so zusammen sein. Und hoffentlich haben sie den Nachlass geregelt.
Hoffentlich können Familien bald wieder so zusammen sein. Und hoffentlich haben sie den Nachlass geregelt. (Stocksy)
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Wer will schon an die Zeit nach seinem Tod denken?

Niemand setzt sich gerne mit seiner Sterblichkeit und den Folgen für die Angehörigen auseinander. Doch gerade jetzt macht das Sinn.

Von Mark van Huisseling

«Ein Unglück kommt selten allein», geht eine deutsche Redensart. Und in englischsprachigen Ländern wird Murphy’s Law – das Gesetz nach dem amerikanischen Ingenieur Edward Murphy – wiedergegeben, wonach alles, was schiefgehen kann, auch schiefgehen wird. Willkommen bei der Vorsorgeplanung in Zeiten des Coronavirus respektive der dadurch ausgelösten Lungenkrankheit.

Es sind leider schlechte Nachrichten: Wer männlich und bereits pensioniert ist respektive bald in den Ruhestand übertreten soll, für den stellt Covid-19 ein höheres Risiko dar als für junge Menschen oder solche, die mitten im Leben stehen.

Ausserdem dürfte die schon seit einigen Jahren angespannte finanzielle Lage der Alters- und Hinterbliebenenversicherung AHV durch die Pandemie weiter belastet werden. Dies wegen der beschlossenen Hilfe für Unternehmer und andere Empfänger in, bis jetzt, hohem zweistelligem Milliardenumfang. Und Pensionskassen mit wenig Kapital, man spricht von niedrigem Deckungsgrad, werden in Zukunft noch mehr Geld ihrer arbeitstätigen Mitglieder benötigen, um die berufliche Vorsorge BVG ihrer Renten- oder Kapitalbezüger wie vorgesehen stemmen zu können.

Die gute Nachricht? Gibt es überhaupt eine solche in diesem Zusammenhang? Nun, immerhin muss man sich nicht sehenden Auges zusätzlichen Risiken aussetzen, wenn man im oder kurz vor dem Ruhestand ist. Genauso wie man seine Gesundheit nach Kräften schützen kann, lässt sich die Vorsorge bestmöglich gestalten. Beziehungsweise umfassend für den schlimmstmöglichen Fall vorsorgen.

Wer soll mein Erbe bekommen?

Wenn man etwas nicht beschönigend sagen kann, kann man es genauso gut deutlich sagen: «Die Corona-Pandemie hat auch dazu geführt, dass sich viele Schweizerinnen und Schweizer ernsthafter mit Erbfragen auseinandersetzen», stand in einer Mitteilung des VZ Vermögenszentrums. Wer sich und seine Familie absichern wolle, müsse wissen, was gesetzlich möglich sei.

Die wohl wichtigsten drei Instrumente in diesem Zusammenhang sind: das Testament, der Erb- sowie der Ehevertrag. Darüber hinaus ist es empfehlenswert abzuklären, ob Bedarf herrscht an einem Vorsorgeauftrag und/oder einer Patientenverfügung sowie der Ernennung eines Willensvollstreckers.

Der Reihe nach: Unter einem Testament dürften sich die meisten Erwachsenen etwas vorstellen können. Vereinfacht ausgedrückt, regelt ein Erblasser mit dieser einseitigen Anordnung, wie er die gesetzlich vorgeschriebene Erbfolge an seine Wünsche anpassen will. Sollen die Kinder bloss ihren Pflichtteil bekommen? Dadurch würde die Quote des Ehepartners zunehmen. Ohne Testament ginge nämlich die Hälfte des Vermögens an die Kinder; der Pflichtteil der Nachkommen beträgt aber bloss drei Achtel, was bedeutet, dass der Anspruch des Ehepartners von 50 auf 62,5 Prozent gesteigert werden kann.

Gerade in unsicheren Zeiten sollten Sie sich besonders um Ihre Vorsorge kümmern.

Das Testament bedarf einer bestimmten Form, damit es gültig ist. Und es muss zu einem Zeitpunkt verfasst werden, zu dem der Schreiber urteils- und handlungsfähig ist. Ausserdem sollte man die Möglichkeiten der Hinterlegung und des Widerrufs kennen sowie sich weiterer Einzelheiten bewusst sein, am besten informiert man sich bei einem vertrauenswürdigen und unabhängigen Finanzdienstleister.

Ein Erbvertrag lässt sich, ein wenig formlos ausgedrückt, dann abschliessen, wenn der Erblasser und die Erben gut miteinander auskommen – respektive der Erblasser keinen einsamen Entscheid fällen möchte. «Sowie wenn er sicherstellen will, dass pflichtteilsgeschützte Erben bei der Erbteilung nicht Ansprüche geltend machen können, auf die sie zu seinen Lebzeiten verzichten wollten», sagt eine VZ-Fachperson.

Über Eheverträge wurde schon Hollywood-Filme wie «Ein (un)möglicher Härtefall» mit Catherine Zeta-Jones und George Clooney gedreht. Verknappt und verkürzt geht es dabei um den Güterstand des Paares. Es ist vermutlich einfacher, sich vor Beginn der Ehe darauf zu einigen, doch in vielen Fällen ist es wahrscheinlich auch später möglich, diesen anzupassen.

Mit einem Vorsorgeauftrag lassen sich die Personen- sowie Vermögenssorge regeln plus die Rechtsvertretung; ohne rechtzeitige Regelung – der Auftraggeber muss urteils- und handlungsfähig sein – kann das Erwachsenenschutzrecht zum Tragen kommen. Und dieses kann den Wünschen des Betroffenen zuwiderlaufen. Mittels Auftrag stellt der Vorsorger sicher, dass jemand seiner Wahl für sein Wohl sorgt beziehungsweise sein Vermögen verwaltet. Als Auftragnehmer kann der Ehe- oder Lebenspartner eingesetzt werden, aber auch ein Treuhänder, Mitarbeiter einer Bank oder eines Vermögensverwalters.

Durch die Patientenverfügung gibt man die Einwilligung für medizinische Behandlungen und Eingriffe, oder eben nicht. Da solche oft auf sehr privaten Ansichten fussen, kann einem diese Entscheide im Grunde niemand abnehmen. Man kann sie bloss rechtzeitig festhalten respektive verfügen, wer die Entscheide fällen soll, wenn man nicht mehr dazu in der Lage ist.

Der Willensvollstrecker schliesslich ist jemand, dem man vertraut und der nach dem Tod des Erblassers dessen beispielsweise in einem Testament festgehaltenen Willen durchsetzt. Das ist besonders zu empfehlen, wenn es viele Begünstigte gibt und/oder Streit zu erwarten ist, etwa wenn der Erblasser mehr als eine Familie hatte.

Bis hierher ging es zur Hauptsache um Entscheide, die anstehen, wenn die handelnde Person eben nicht mehr handelnd, nicht mehr handlungsfähig ist. Bis es so weit ist, dauert es aber hoffentlich noch eine Weile. Und lässt sich hoffentlich noch einiges gestalten.

Gerade in unsicheren Zeiten, ausgelöst etwa durch die noch nicht abschätzbaren gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Folgen einer Pandemie, sollten Anleger und Sparer sich besonders gut um ihre Vorsorge kümmern: Reicht die Rente? Ist eine Rente aus der beruflichen Vorsorge das Beste oder soll ein Teil davon als Kapital bezogen werden? Wie rentiert die hoffentlich angesparte Säule 3 am besten?

Mit anderen Worten: Es sind Zeiten, in denen man einen unabhängigen, vertrauenswürdigen und erfolgreichen Vermögensberater braucht. Damit ein Unglück für einmal allein kommt. Und nicht alles, was schiefgehen kann, schiefgehen wird.

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Dieser Beitrag wurde durch Commercial Publishing von Tamedia für unseren Kunden Genève Invest erstellt.

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